Vertragslaufzeit | Zwischen 12 und 18 Jahren |
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Abschlussalter | Ab 0 Jahre bis vor dem 8. Geburtstag |
Sparraten | Monatlich ab 25 Euro – bis maximal 250 Euro, beliebige Ausführungstermine |
Dynamisierung der Sparraten und Einmalzahlungen | Möglich, ohne Auswirkung auf die Förderung durch das StartGeld und die SparPrämien. |
Unterbrechung, Aussetzen oder Reduzierung der Sparraten sowie Verkauf und Kündigung | Damit entfällt das Recht auf weitere Förderbeträge, wie StartGeld und SparPrämien, und der Vertrag wird gebührenpflichtig aufgelöst.1 Weitere Einzahlungen sind im Rahmen eines normalen, unbefristeten Fondssparplans möglich. |
Fortführung nach Laufzeitende | Als normaler, unbefristeter Sparplan möglich |
Ein Rechenbeispiel:*
Beispiel zur Darstellung der Funktionsweise von Deka-JuniorPlan Plus. Das erstmalige StartGeld bei Vertragsabschluss sowie die vier SparPrämien während der Laufzeit nach 6, 12, 15 und 18 Jahren werden jeweils in Höhe einer abgeschlossenen monatlichen Sparrate zusätzlich in dem gewählten Produkt angelegt. Die Zahlung der SparPrämien erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Vertrag durchgängig bis zum jeweiligen Termin bespart wird.
Nutzen Sie die Chancen der internationalen Kapitalmärkte für einen vielversprechenden Vermögensaufbau, passend zum langfristigen Anlagehorizont Ihrer Kinder oder Enkel. Je früher Sie anfangen und je länger Sie sparen, desto größer sind die Chancen, dass sich Schwankungen aus Kurs- und Währungsänderungen ausgleichen und Sie von dem Zinseszinseffekt durch Wiederanlage der Erträge profitieren.
Für den Kauf von Fonds, Zertifikaten und anderen Anlagen von Deka Investments benötigen Sie ein Depot. Falls Sie noch keines haben, eröffnen Sie Ihr DekaBank Depot direkt online.
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe und Partner Ihrer Sparkasse.
1 Das einmalige StartGeld bei Vertragsabschluss sowie die vier SparPrämien während der Laufzeit nach 6, 12, 15 und 18 Jahren werden jeweils in Höhe einer abgeschlossenen monatlichen Sparrate zusätzlich in dem gewählten Produkt angelegt. Die Zahlung der SparPrämien erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Vertrag durchgängig bis zum jeweiligen Termin bespart wird. Sowohl das StartGeld als auch die SparPrämien werden jeweils im Jahr der Zahlung in voller Höhe versteuert (es besteht die Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung). Die mit den GeldPrämien erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsausschüttungen, Vorabpauschalen und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten. Bitte beachten Sie bereits bei Vertragsschluss darauf, dass im Depot eine ausreichende Freistellung mittels Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung vorhanden ist.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Dezember 2020. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.